Unser Verein

Wofür stehen wir?

Der „SK-MOL“ e. V. handelt im Namen und im Auftrag seiner Mitgliedsvereine. Eine Satzung, auf der Grundlage der Satzung des „Brandenburgischen Chorverbandes“ e.V., ist Handlungsbasis für die  Organisation der regionalen Chor- und Verwaltungsarbeit

Der „SK-MOL“ e. V. fördert Kunst und Kultur.

Der „SK-MOL“ e. V. arbeitet eng mit den kommunalen Körperschaften und allen an Chormusik interessierten Gremien zusammen.

 

Jede Musikgruppe, jede Gesangsgruppe, jeder Chor, der eingetragener Verein ist, kann Mitglied im Brandenburgischen Chorverband e.V. (BCV e.V.) werden, er wird damit automatisch Mitglied  in unserem Verein sowie auch Mitglied des Deutschen Chorverbandes e.V. (DCV e.V.).

 

 

Wie verwirklichen wir das?

 

o   Förderung des Chorgesanges als kulturelle Gemeinschaftsaufgabe im territorialen Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland

o Unterstützung der Pflege und Entwicklung des Chorgesanges in den Mitgliedsvereinen

o   die vielfältige Darstellung des humanistischen Liedgutes aus Geschichte und Gegenwart

o   Orientierung zu musikalischen Höhepunkten des Chorjahres und Schulungen von Chorleitern/Chormitgliedern zur gesanglichen Qualifizierung

o   vertrauensvolle, enge partnerschaftliche Beziehungen zwischen den Mitgliedern (Chören, Gruppen)

o   Austausch von Erfahrungen über das Funktionieren des Vereins, die Gestaltung des Vereinslebens und die Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher Erfordernisse  für den Verein

o Koordinierung von Maßnahmen, Terminen und Unterstützung bei großen Veranstaltungen mit mindestens 3 Mitgliedschören

o Engagierte Arbeit der einzelnen Mitgliedschöre im „SK-MOL“ e.V. von der Probentätigkeit, über Chorkonzerte, der musikalischen Umrahmung von  Veranstaltungen, also vom Engagement für den Wohnort, den „SK-MOL” e. V. für den Landkreis Märkisch-Oderland und den Brandenburgischen Chorverband e.V.

o partnerschaftliche Beziehungen zu anderen Chören, auch über die Grenzen des Landkreises Märkisch-Oderland hinaus

o die Förderung der musischen Erziehung, besonders des kindgerechten  Singens, die Einbeziehung von Rhythmusinstrumenten und die Integration von Tanz und Bewegungsspielen in den Kindertagesstätten (Auszeichnung des DCV „Die Carusos“)

o die Förderung von Schul- und Jugendchören

o die jährliche Durchführung eines „Märkischen Chorfestes“ zur Darstellung der Vielfalt des Chorsingens und von Choraktivitäten im Territorium

 

 

Was bedeutet das für den Chor?

  • Lehrgänge für Chorleiterinnen und Chorleiter von Erwachsenenchören zu günstigen Tarifen
  • Lehrgänge für Vorstände zu allen Fragen der Vereinstätigkeit
  • Wertungssingen für alle Chorgattungen (freiwillig)
  • Landeschorfeste (alle zwei Jahre) (freiwillig)
  • Projektchöre (freiwillig)
  • Chor der Chorleiter  „Fritz Höft“ (freiwillig)
  • Ehrungen für Chöre, Sängerinnen und Sänger für langjähriges Singen und Auszeichnungen für besondere Verdienste für die Entwicklung und Förderung des Chorgesanges
  • Übernahme von GEMA-Gebühren (im Beitrag enthalten) für alle Konzerte im Jahr, außer, es werden Eintrittsgelder ab einer bestimmten Höhe erhoben.   
  • Versicherungen für alle Vereinsmitglieder (im Beitrag an den Verband  enthalten) (Unfall-, Rechtsschutz-, Haftpflichtversicherung), Ehrungen für langjähriges Singen im Chor und Wirken als Chorleiter/in
  • Beratung zu Rechtsfragen in allen Vereinsfragen, Auftritten, Verträgen usw. durch den Rechtsanwalt des Deutschen Chorverbandes
  • direkte Einbeziehung in die Konzerttätigkeit der Chöre im Sängerkreis